UNITEDINTERIM Blog

Case-Studies und Blogbeiträge von professionellen Interim Managern und Interim Managerinnen

Was sind die steuerlichen und rechtlichen Herausforderungen beim Arbeiten in China für deutsche Firmen?

Ich kann aus meiner langjährigen Erfahrung als Interim General Manager sagen: Es gibt für alle Wünsche des Kunden eine pragmatische und legale Lösung.

  1. Der Interim Manager kann beispielsweise bei der chinesischen Firma als Freelancer arbeiten. Dann zahlt er jedoch einen weitaus höheren Steuersatz als ein angestellter Mitarbeiter und die Steuer wird direkt am Monatsende von der Finanzabteilung an das chinesische Finanzamt bezahlt. Der Interim Manager bekommt den verbleibenden Rest überwiesen. Am Ende der Tätigkeit bekommt der der Interim Manager einen Steuerbeleg.
  2. Wenn der Interim Manager – wie ich – eine Firma in Deutschland angemeldet hat, kann er einfach am Monatsende Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an seine deutschen Kunden stellen.
  3. Es gibt jedoch auch eine Mischungsvariante, in der ein Teil von der chinesischer Firma und ein Teil von der deutschen Firma übernommen wird. Das macht Sinn, wenn das Budget in China nicht für einen Interim Manager ausgelegt war.

Rechtlich ist klar: Ohne gültiges Visum keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Aktuelle Reisebedingungen nach und von China finden Sie unter www.auswärtiges-amt.de.

Die 8 Arten von Visas sind im Internet der chinesischen Botschaft erklärt. https://www.fmprc.gov.cn/ce/cgmandalay/eng/lsfw/qzsx/cmv/t997205.htm

Das chinesische Arbeitsgesetz und das Arbeitsvertragsgesetz, gültig seit dem Jahr 2008, regeln die Beschäftigungsverhältnisse in China, wobei das Arbeitsrecht sowohl die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers festlegt

Die Absicherung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten ist ein wichtiges Thema beim Arbeiten in der VR China. Sollten Sie eine leitende Position antreten, ist der Abschluss einer Directors & Officers" (D&O) Liability Versicherung (ähnlich einer Haftpflichtversicherung) ratsam, die Ansprüche gegen Sie in Erfüllung Ihrer beruflichen Tätigkeit abdeckt.

Karlheinz Zuerl
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Freitag, 29. März 2024

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