Recht auf Reparatur: Was Hersteller, Händler und Serviceleiter bis zum 31. Juli 2026 umsetzen müssen
Der Referentenentwurf zum „Recht auf Reparatur" liegt seit dem 15. Januar 2026 auf dem Tisch. Die Stellungsnahmefrist für Verbände ist bereits abgelaufen, der parlamentarische Prozess läuft.
Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Bis zum 31. Juli 2026 soll das Gesetz stehen und die EU-Richtlinie 2024/1799 in deutsches Recht überführt sein.
Doch während juristische Fachbeiträge den Entwurf sezieren, stellt sich für Unternehmen eine ganz andere Frage:
Was muss ich konkret tun, um am 1. August 2026 handlungsfähig zu sein?
Dieser Beitrag richtet sich an Entscheider in der Geschäftsführung, im Service von Hersteller, Reparaturdienstleister und Handel.
Es geht nicht um Paragraphen, sondern um Prozesse, Strukturen und die fünf Monate, die noch verbleiben.
Worum es geht – in 60 Sekunden
Hersteller bestimmter Produktgruppen werden verpflichtet, ihre Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu reparieren – gegen ein angemessenes Entgelt. Betroffene Warenbereiche sind unter anderem Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Trockner, Staubsauger, Smartphones, Tablets, schnurlose Telefone, E-Bikes und E-Scooter. Die Reparaturpflicht gilt je nach Produktgruppe sieben bis zehn Jahre – gerechnet ab dem Ende der Modellproduktion.
Zusätzlich wird die Gewährleistungsfrist verlängert: Entscheidet sich ein Verbraucher innerhalb der regulären Frist für eine Reparatur statt einer Neulieferung, verlängert sich die Gewährleistung einmalig von zwei auf drei Jahre. Und: Reparierbarkeit wird künftig zum Bestandteil der objektiven Beschaffenheit einer Ware. Wer ein Produkt verkauft, das sich nicht reparieren lässt, obwohl das bei vergleichbaren Produkten üblich ist, hat einen Sachmangel im Sortiment.
Das Gesetz gilt auch rückwirkend: Die Reparaturpflicht betrifft alle Produkte im Markt – auch die, die vor dem 31. Juli 2026 verkauft wurden. Lediglich die Gewährleistungsverlängerung und die Reparierbarkeitsanforderung greifen erst für Käufe ab dem Stichtag.
Was das für Hersteller bedeutet – jenseits der Gesetzeslektüre
Die zentrale Herausforderung für Hersteller liegt nicht im Verständnis des Gesetzes, sondern in der Umsetzung. Wer bereits über ein funktionierendes After-Sales-System verfügt, hat einen Vorsprung. Wer nicht, steht vor einem Strukturprojekt unter Zeitdruck.
Reparaturinfrastruktur aufbauen oder anpassen: Hersteller müssen entscheiden, ob sie Reparaturen selbst durchführen oder über autorisierte Drittanbieter abwickeln. Beide Varianten erfordern Verträge, Qualitätsstandards und definierte Prozesse. Wer bisher Reparaturen nur als Kulanzleistung oder gar nicht angeboten hat, braucht eine komplett neue Servicearchitektur.
Ersatzteilverfügbarkeit sicherstellen: Die europäischen Ökodesign-Verordnungen definieren bereits heute, welche Ersatzteile wie lange verfügbar sein müssen. Das Recht auf Reparatur macht diese Verpflichtung nun direkt durchsetzbar. Lieferketten, Lagerbestände und Beschaffungsprozesse müssen darauf abgestimmt werden.
Preisverzeichnisse veröffentlichen: Der Entwurf verpflichtet Hersteller, auf einer frei zugänglichen Website Preisverzeichnisse für typische Reparaturen zu veröffentlichen. Das klingt einfach, erfordert aber eine Kalkulation, die bisher in vielen Unternehmen nicht existiert. Was ist ein „angemessener" Reparaturpreis? Der Gesetzgeber bleibt bewusst vage. Klar ist nur: Preise, die von einer Reparatur abschrecken, sind nicht zulässig.
Informationspflichten erfüllen: Solange die Reparaturpflicht besteht, müssen Hersteller Informationen über ihre Reparaturleistungen klar, verständlich und kostenlos bereitstellen. Das betrifft Website-Inhalte, Produktbeilagen und die gesamte Kundenkommunikation.
Was das für Händler und Importeure bedeutet
Händler sind nicht direkt reparaturpflichtig, aber sie stehen in der Praxis an der Front. Der Kunde geht zuerst zum Händler, nicht zum Hersteller. Und für Händler kommen gleich mehrere Neuerungen zusammen.
Informationspflicht vor der Nacherfüllung: Bevor ein Händler eine Nacherfüllung durchführt, muss er den Verbraucher aktiv darüber informieren, dass er zwischen Reparatur und Neulieferung wählen kann und dass sich bei einer Reparatur die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate verlängert. Diese Information muss nachweisbar sein. Wer hier Fehler macht, riskiert Regress- und Haftungsprobleme.
Systemanpassungen für die 3-Jahres-Gewährleistung: Die verlängerte Frist muss dokumentiert und in den Systemen abgebildet werden. CRM, ERP und Ticketing-Systeme müssen erkennen können, ob ein Kunde sich für eine Reparatur entschieden hat und wann die verlängerte Frist endet. In vielen Handelsorganisationen existiert diese Logik heute nicht.
Sonderfall Importeur: Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU und keinen Bevollmächtigten, treffen den Importeur die Pflichten des Herstellers. Das betrifft vor allem Großhändler, die Produkte aus Asien importieren und an den Fachhandel weitervertreiben. Wer als Importeur fungiert, muss prüfen, ob die Reparaturpflicht auf ihn übergeht und gegebenenfalls eine eigene Servicestruktur aufbauen. Gibt es keinen Importeur, trifft die Pflicht sogar den Vertreiber, also den Händler selbst.
Was das für Reparaturdienstleister bedeutet
Das Gesetz eröffnet Reparaturdienstleistern neue Geschäftsmöglichkeiten, aber auch neue Anforderungen. Das freiwillige „Europäische Formular für Reparaturinformationen" wird als standardisiertes Angebot eingeführt. Es enthält Angaben zum Reparaturbetrieb, zur Art des Defekts, zum Preis, zur Dauer und zur Verfügbarkeit von Ersatzwaren. Wer dieses Formular nutzt, macht dem Verbraucher ein bindendes Angebot über 30 Kalendertage.
Für Reparaturdienstleister bedeutet das: Wer sich als verlässlicher Partner positioniert – mit transparenten Preisen, klaren Prozessen und dokumentierter Qualität, wird von Herstellern und Händlern als Servicepartner gesucht werden. Wer hingegen unstrukturiert arbeitet, wird in einem regulierten Markt schnell an Relevanz verlieren.
Die fünf wichtigsten Handlungsfelder bis zum Stichtag
Unabhängig davon, ob Sie Hersteller, Händler oder Dienstleister sind, fünf Themen sollten jetzt auf der Agenda stehen:
1. Prozesse definieren: Wie sieht der Reparaturprozess von der Kundenanfrage bis zur Rückgabe aus? Wer ist zuständig? Welche Schnittstellen gibt es? Wie wird dokumentiert?
2. Preismodelle entwickeln: Was kostet eine typische Reparatur? Wie wird der „angemessene" Preis ermittelt? Welche Kalkulation liegt zugrunde?
3. Systeme anpassen: Können Ihre IT-Systeme die verlängerte Gewährleistungsfrist abbilden? Werden Reparaturfälle sauber dokumentiert? Gibt es eine Schnittstelle zum Hersteller?
4. Mitarbeiter schulen: Kennen Ihre Servicemitarbeiter die neuen Informationspflichten? Gibt es Gesprächsleitfäden? Sind die rechtlichen Grundlagen verstanden?
5. Kommunikation vorbereiten: Sind Ihre Website, Ihre AGB und Ihre Kundeninformationen auf dem aktuellen Stand? Sind Preisverzeichnisse veröffentlicht?
Warum der Kundenservice zum strategischen Faktor wird
Das Recht auf Reparatur verschiebt die Rolle des Kundenservice grundlegend. Bisher war Service in vielen Unternehmen eine Kostenstelle. Künftig wird er zum Ort, an dem sich entscheidet, ob ein Gesetz zum Problem oder zum Wettbewerbsvorteil wird.
Der Kundenservice wird zum Übersetzer zwischen Recht und Kunde: Verbraucher kennen ihre neuen Rechte und werden sie einfordern. Wenn der Service nicht in der Lage ist, diese Anfragen kompetent, schnell und transparent zu beantworten, entstehen Eskalationen, negative Bewertungen und im schlimmsten Fall rechtliche Auseinandersetzungen.
Unternehmen, die ihren Service jetzt strategisch aufstellen – mit klaren Prozessen, geschulten Mitarbeitern und einer transparenten Preislogik – werden Kunden binden und Vertrauen aufbauen. Alle anderen werden reagieren, statt zu steuern.
Fazit: Fünf Monate sind nicht viel, aber sie könnten reichen
Der Referentenentwurf ist kein Endzustand, aber das Signal ist eindeutig. Wer jetzt beginnt, hat die Chance, am 31. Juli 2026 nicht nur compliant zu sein, sondern besser aufgestellt als der Wettbewerb.
Das Recht auf Reparatur ist kein reines Compliance-Thema. Es ist ein Steuerungsthema, das Geschäftsmodelle, Kostenstrukturen und Kundenbeziehungen verändert. Wer das versteht, wird davon profitieren.
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