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Lieferkettengesetz – die Zeit für eine operative Umsetzung läuft ab!

Das Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zum 1. Januar 2023 steht vor der Haustür. Dies betrifft unmittelbar ca. 4.800 Unternehmen. Zum 1. Januar 2024 kommen noch einmal etwa 1.000 Unternehmen hinzu.

Die Sorgfaltspflichten, die Unternehmen größtenteils zusätzlich zu den bestehenden Systemen für verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance, Compliance und Corporate Social Responsibility -CSR-) mit Leben füllen müssen, sind umfangreich:

(1) Risikomanagement einrichten

(2) Risikoanalysen durchführen

(3) Grundsatzerklärung erarbeiten und veröffentlichen

(4) Präventionsmaßnahmen erarbeiten und umsetzen

(5) Abhilfemaßnahmen bei Verstößen ergreifen

(6) Beschwerdeverfahren nach LkSG einrichten

(7) Dokumentation und Berichterstattung vorbereiten.

Das LkSG hat zudem "Zähne". Es ist mit einem starken behördlichen Durchsetzungsmechanismus ausgestattet. Die zuständige Bundesbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), hat weitreichende Befugnisse erhalten. Es soll aber auch Unternehmen bei der Umsetzung des LkSG beraten und begleiten.

Hierzu hat das BAFA in jüngster Zeit eine Reihe von Handreichungen und Arbeitshilfen (z.B. zum Dreh- und Angelpunkt "Risikoanalyse" veröffentlicht.

Eine Übersicht findet sich unter:

https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html

Auch für die Umsetzungskontrolle des LkSG läuft sich das BAFA offensichtlich warm. Aus meiner laufenden Beratungspraxis erfahre ich, dass mittlerweile Unternehmen vom BAFA direkt per Brief darüber informiert werden, daß sie nach Meinung des BAFA in den Anwendungsbereich des LkSG fallen. Die Unternehmen werden in diesen Informationen auch aufgefordert, sich aktiv zu erklären.

Dies zeigt: die Zeit drängt und es ist  – gerade für direkt vom BAFA kontaktierte Unternehmen – nicht mit einer Schonfrist zu rechnen.

Mein Rat: Auch wenn die Weltlage, die Lieferkettenprobleme, die rasant steigenden Energiepreise alles zu überlagern scheinen, bringen Sie in Ihrem Unternehmen die Vorbereitungen auf das Inkrafttreten des LkSG zum 1. Januar 2023 engagiert voran – oder steigen Sie spätestens jetzt ein.

Zentrale Erfolgsfaktoren für eine gelungene Umsetzung sind meiner praktischen Erfahrung nach:

  • Die (temporäre) Einbindung von in der Thematik Menschenrechte und Lieferketten erfahrenen (externen) Ressourcen.
  • Eine enge Verzahnung des Umsetzungsprojektes mit der operativen Ebene und den im jeweiligen Unternehmen bereits bestehenden Risikomanagment und den Compliance-Systemen.
  • Eine aktive und positive Kommunikation der Geschäftsleitung zur Relevanz des Themas Menschenrechte und einer Menschenrechtsstrategie.
  • Mit den Experten bzw. der internen Fachexperise des Unternehmens zusammen maßgeschneiderte, gut dokumentierte/visualisierte, kommunizierte und dann eingeübte Prozesse zur Umsetzung der einzelnen Sorgfaltspflichten entwickeln.
  • Die frühzeitige transparente Zusammenarbeit mit den Lieferanten des Unternehmens, auch wenn diese selbst nicht direkt unter das LkSG fallen.

Sprechen Sie mich gerne unverbindlich an.

Michael Götz
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Freitag, 26. April 2024

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